Verpackungsverordnung

Hinweis zur Verpackungsverordnung

WeCoHe hat mit der Firma Zentek GmbH & Co. KG einen Vertrag über die Beteiligung am Dualen System geschlossen.

Da unser Lieferant ratioform mit der Firma Zentek GmbH & Co. KG zusammenarbeitet, ist sichergestellt, daß alle erworbenen Verkaufsverpackungen an Zentek gemeldet werden.

Somit erfüllt WeCoHe die Verpflichtung nach §6 Abs. 1. Verpackungsverordnung die Teilnahme am Dualen System Zentek.

Zentek betreibt in der Bundesrepublik Deutschland ein bundesweites Duales System gemäß §6 Abs. 3 VerpackV und sichert damit die Rücknahme und Verwertung der eingebrachten Verkaufsverpackungen gemäß VerpackV zu. Im Rahmen der Erfüllung der durch den Vertrag übernommenen Pflichten setzt Zentek Subunternehmer ein.

In das Duale System Zentek eingebrachte Verkaufsverpackungen, sind Verkaufsverpackungen, die wir in der Bundesrepublik Deutschland in Verkehr bringen, die wir vorher von ratioform erhalten haben und die somit dem Dualen System Zentek gemeldet werden, gemäß Vertrag.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist eine Kennzeichnung der Verpackungen nicht erforderlich.

Florstadt, 01.01.2009

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